Für einen verbesserten Umgang mit Gefahren aus dem Meer, Sturmfluten, Seebeben, Tsunami etc:

Küsten

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bedarf es: (a) der Analyse de jure und de facto existierender Warn- und Schutzsysteme; Prüfung auf Schwachstellen und Brüche in der Schutzsicherstellung;
(b) Empirische Erhebung der exponierten Bevölkerungsgruppen, Vulnerabilitätsgrade, Siedlungsmuster und Sozialstrukturen potentiell betroffener Bevölkerungsgruppen unter Berücksichtigung ihrer zeitlichen und räumlichen Variabilität, die etwa durch Tourismus, (saisonale) Migration oder Pendeln beeinflusst werden. Dies ist notwendig, um die Effektivität der Warn- und Schutzsysteme durch zielgenaue Kommunikationswege und -methoden zu erhöhen;