Die EU-Kommission hat im März 2018 den "Aktionsplan Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums" auf den Weg gebracht. Während und nach deren Umsetzung könnte man sehr konkret erforschen, ob und was die damit ausgelösten regulatorischen Änderungen bringen, und ob und wo ggfs. weitergehender Handlungsbedarf besteht.

hierzu auch ordnungspolitische, gesetzliche Änderungen erforderlich?

Kommentare

Noch heute im Zeitalter die Digitalisierung ist gesetzliches Zahlungsmittel lediglich als Bargeld definiert (siehe Satzung der EZB und Bundesbankgesetz). Dies schafft eine ordnungspoltische Lücke, denn Bargeld spielt kaum mehr eine Rolle. Wichtig ist, dass heute auch digital auf Bankkonten gespeichertes Geld als gesetzliches Zahlungsmittel definiert wird. So wie vor ca. 100 Jahrens die Banknoten zu gesetzlichem Zahlungsmittel erklärt wurden. Erst wenn digital auf Bankkonten gespeichertes Geld gesetzlich genau definiert ist, kann dem nicht nachhaltigen Wildwuchs im Finanzsektor ein Riegel vorgeschoben werden.