Auch kommunale Unternehmen sind an Kriterien der Wirtschaftlichkeit gebunden. Dabei spielen positive externe Effekte oft keine große Rolle in der Bewertung einzelner Maßnahmen. Zahlreiche Investitionen im Bereich der Nachhaltigkeit sind bei richtiger Ausgestaltung mit positiven Effekten – wie z.B. regionalen Wertschöpfungseffekten – verbunden. Diese finden in der eigentlichen Bewertung der Maßnahmen noch kaum Beachtung. Auch der Einfluss auf das Gemeinwohl / SDGs /findet – insofern es sich nicht um kommunale Pflichtaufgaben handelt – nur periphäre Beachtung.

Hier bestehen noch Forschungslücken, Wie können Bewertungsgrundlagen jenseits der Wirtschaftlichkeit Eingang in die Bewertung kommunaler Investitionsentscheidungen finden können? Und wie sieht eine gelungene rechtliche Verankerung aus und welche Rückschlüsse lassen sich aus ersten empirischen Beispielen ziehen (z.B. Berücksichtigung in Gemeindeordnung, Berechnung durch externe Akteure/Institutionen)?

Beispiel: Bewertung von Maßnahmen anhand der Lebenszykluskosten anstatt Ammortisationsdauer

Abbau systemischer Zwänge,